Gewerbemietrecht · Hamburg
Gewerbemietvertrag prüfen
Ein tragfähiger Gewerbemietvertrag verbindet die geplante Nutzung mit klaren Pflichten. Beginnen Sie mit Parteien, Fläche und Nutzungszweck. Anschließend folgen Form, Anlagen und besondere Klauseln. Seit der Reform ist für langfristige Gewerbemietverträge die Textform maßgeblich; eine geordnete Vertragsakte bleibt dennoch unverzichtbar.
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Der Name auf dem Ladenschild ist nicht zwingend der Vertragspartner. Bei einer GmbH, einer Gesellschaft bürgerlichen…
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Ein Vertragsabschluss per E-Mail kann im Gewerbe möglich sein. Zu unterscheiden sind jedoch drei Fragen: Haben sich…
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Neue Flächen, eine geänderte Miete oder eine verlängerte Laufzeit sollten nachvollziehbar in den bestehenden Vertrag…
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Auch zwischen Unternehmen sind vorformulierte Mietbedingungen nicht schrankenlos wirksam. Besonders relevant sind…
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Eine individuell ausgehandelte Regelung kann Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Entscheidend ist aber…
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Grundrisse, Baubeschreibungen, Kostenkataloge und Hausordnungen enthalten oft wesentliche Pflichten. Fehlen Anlagen…
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Eine Reservierung, ein Vorvertrag und ein unverbindlicher Letter of Intent haben unterschiedliche Wirkungen. Die…
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Der geschuldete Zustand muss zur vorgesehenen Nutzung passen. Begriffe wie „bezugsfertig“, „Rohbau“ oder „wie…
- Konkurrenzschutz im Gewerbemietvertrag
Konkurrenzschutz kann sich aus einer ausdrücklichen Vereinbarung und unter Umständen aus der Auslegung des…
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Eine Betriebspflicht verpflichtet den Mieter, den vereinbarten Betrieb tatsächlich aufrechtzuerhalten. Sie ist von der…
- Gewerbemiete bei Verkauf der Immobilie
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Über § 578 BGB werden insbesondere…
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.