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Gewerbemietrecht · Hamburg

AGB im Gewerbemietvertrag prüfen

Auch zwischen Unternehmen sind vorformulierte Mietbedingungen nicht schrankenlos wirksam. Besonders relevant sind Transparenz und unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB. Die Besonderheiten des unternehmerischen Geschäftsverkehrs nach § 310 BGB müssen dabei berücksichtigt werden.

Formular oder ausgehandelte Vereinbarung?

Eine Klausel wird nicht allein dadurch individuell ausgehandelt, dass der Vertrag unterschrieben oder an anderer Stelle geändert wurde. Maßgeblich ist, ob ihr Inhalt tatsächlich zur Disposition stand. Dokumentierte Alternativvorschläge und echte Verhandlungen können daher wichtig sein. Die Bezeichnung „Individualvereinbarung“ ersetzt diese tatsächlichen Voraussetzungen nicht.

Belastungen im Zusammenhang lesen

Prüfen Sie besonders unbestimmte Kostenpositionen, umfassende Instandhaltungspflichten, Haftungsbeschränkungen und Rückgabeverpflichtungen. Eine einzelne Regel kann zusammen mit anderen Klauseln eine zusätzliche Belastung erzeugen. Nicht jede wirtschaftlich ungünstige Vereinbarung ist jedoch schon unwirksam; die konkrete Klausel und ihr rechtlicher Maßstab müssen untersucht werden.

Für die Prüfung vorbereiten

Markieren Sie die belastende Passage und die dazugehörigen Definitionen und Anlagen. Sichern Sie Entwürfe und Korrespondenz über Änderungen. Wer sich auf Unwirksamkeit beruft, sollte die Folgen für die übrigen Regelungen mitprüfen lassen. Eine möglicherweise unwirksame Klausel rechtfertigt keine pauschale Einstellung sämtlicher Mietzahlungen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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