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Gewerbemietrecht · Hamburg

Mietfläche und Grundriss im Gewerbemietvertrag

Quadratmeter beeinflussen Miete und Kostenverteilung. Im Gewerbe existiert jedoch keine für jeden Vertrag automatisch passende Flächendefinition. Verkaufsfläche, Nutzfläche, Verkehrsfläche und anteilige Gemeinschaftsflächen können unterschiedliche Ergebnisse liefern. Die im Exposé genannte Zahl sollte deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.

Berechnungsmethode und Vertragsfunktion festlegen

Der Vertrag sollte erkennen lassen, welche Räume mitvermietet werden und wie die Fläche ermittelt wurde. Ein nummerierter Grundriss mit markierten Grenzen hilft mehr als eine ungefähre Etagenangabe. Klären Sie, ob die Quadratmeterzahl Grundlage einer Quadratmetermiete, einer Gesamtmiete oder nur eine unverbindliche Beschreibung sein soll. Davon hängt auch die rechtliche Bewertung einer späteren Abweichung ab.

Abweichungen sorgfältig belegen

Bei Zweifeln sollten Vertragsplan und tatsächliches Aufmaß gegenübergestellt werden. Gemeinschaftsanteile, Wandflächen und Nebenräume dürfen nicht mit wechselnden Methoden verglichen werden. Aus einer Flächendifferenz folgt nicht in jedem Fall automatisch derselbe Minderungsanspruch; Vereinbarung und konkrete Gebrauchseignung bleiben maßgeblich.

Beispiel für die Verhandlung

Ein Büroangebot nennt 180 Quadratmeter einschließlich gemeinsamer Flure. Tatsächlich stehen nur 145 Quadratmeter ausschließlich zur Verfügung. Für die Personalplanung ist diese Differenz wesentlich. Lassen Sie exklusive Fläche und Gemeinschaftsanteil getrennt ausweisen und prüfen Sie, ob derselbe Schlüssel auch bei Betriebskosten verwendet wird.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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