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Gewerbemietrecht · Hamburg

Kündigung wegen Mietrückständen im Gewerbe

Zahlungsrückstände können eine außerordentliche Kündigung tragen. § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB unterscheidet Rückstände an zwei aufeinanderfolgenden Terminen von Rückständen über einen längeren Zeitraum. Dafür müssen Höhe, Fälligkeit und tatsächlicher Verzug korrekt ermittelt werden.

Mietkonto statt bloßer Gesamtsumme

Ordnen Sie jeder Monatsforderung Zahlungen, Gutschriften, Aufrechnungen und streitige Minderungen zu. Nicht jeder offene Betrag ist automatisch in gleicher Weise kündigungsrelevant. Prüfen Sie insbesondere, ob die Forderung bestand und fällig war. Eine falsche Sollstellung kann den gesamten Kündigungsansatz verfälschen.

Nachzahlung und Wohnraumschutz nicht verwechseln

Die für Wohnraum bekannte Schonfristzahlung lässt sich nicht ohne Weiteres auf Gewerbemietverträge übertragen. Eine Zahlung nach Zugang der Kündigung beseitigt diese daher nicht automatisch. Das Gesetz enthält eigene Regeln für eine Befriedigung vor Kündigung und bestimmte Aufrechnungssituationen. Die zeitliche Reihenfolge ist wesentlich.

Praktische Reaktion

Mieter sollten Forderungsaufstellung und Zahlungsnachweise sofort abgleichen und unstreitige Rückstände nicht weiter anwachsen lassen. Vermieter sollten ihre Berechnung vor Ausspruch prüfen lassen. Eine verbindliche Fortsetzungsvereinbarung kann sinnvoll sein, muss aber deutlich regeln, ob und unter welchen Bedingungen eine bereits erklärte Kündigung erledigt wird.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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