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Gewerbemietrecht · Hamburg

Gewerbemietvertrag einvernehmlich aufheben

Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht ein Ende zu einem gemeinsam vereinbarten Termin, auch während einer festen Laufzeit. Dafür genügt eine Einigung über den Auszugstag allein häufig nicht. Offene Miete, Nebenkosten, Einbauten und Sicherheiten sollten ausdrücklich behandelt werden.

Beendigung und Abwicklung trennen

Regeln Sie zunächst, wann das Mietverhältnis endet und bis wann geräumt wird. Anschließend folgen Rückgabezustand, Schlüssel, Restarbeiten und etwaige Zahlungen. Bestimmen Sie, ob eine Abfindung mit Unterzeichnung, Räumung oder einer anderen Bedingung fällig wird. Pauschale Erledigungsklauseln können auch bislang unbekannte Ansprüche erfassen.

Nebenkosten und Kaution offenhalten

Oft steht die letzte Abrechnung noch aus. Dann sollte klar sein, welche Forderungen von der Erledigung ausgenommen sind und welche Sicherheit dafür verbleibt. Auch eine Bürgschaftsurkunde muss in die Abwicklung einbezogen werden. Eine bloße Kontozahlung erledigt nicht automatisch alle Sicherungsrechte.

Verhandlungsbeispiel

Ein Nachmieter übernimmt die Räume früher, möchte aber bestimmte Einbauten behalten. Stimmen Sie Aufhebung, neuen Mietvertrag und Übernahme der Einbauten miteinander ab. Andernfalls kann der bisherige Mieter trotz früher Übergabe weiter zu Rückbau oder Miete verpflichtet bleiben. Vereinbarungen sollten die Beteiligten und den jeweiligen Leistungsumfang eindeutig benennen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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