Gewerbemietrecht · Hamburg
Gewerbemiete bei Verkauf der Immobilie
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Über § 578 BGB werden insbesondere die Regeln zum Eintritt des Erwerbers nach § 566 BGB für Gewerberäume entsprechend anwendbar. Die Voraussetzungen des konkreten Eigentumsübergangs müssen jedoch stimmen.
Zahlungsanweisungen verifizieren
Eine Mitteilung über einen Verkauf ist nicht mit dem Eigentumsübergang gleichzusetzen. Prüfen Sie, wer zur Entgegennahme der Miete berechtigt ist und auf welcher Grundlage eine neue Bankverbindung genannt wird. Lassen Sie widersprüchliche Anweisungen klären. Zahlen Sie nicht allein aufgrund einer unbekannten E-Mail auf ein neues Konto.
Vertragsunterlagen und Sicherheiten
Der Erwerber benötigt eine vollständige Vertragsakte einschließlich Nachträgen, Optionen und Nebenabreden. Für den Mieter ist wichtig, dass Zusagen zum Ausbau oder zur Rückgabe nachvollziehbar dokumentiert bleiben. Bei Kautionen gelten besondere gesetzliche Regelungen, insbesondere § 566a BGB; eine Übergabe zwischen Verkäufer und Käufer sollte nicht zu unklaren Rückzahlungsansprüchen führen.
Bestehende Streitpunkte festhalten
Teilen Sie offene Mängel oder Abrechnungsfragen mit Belegen mit. Unterschreiben Sie eine Vertragsbestätigung nur nach Prüfung: Sie kann mehr enthalten als die bloße Mitteilung eines Eigentümerwechsels. Ein neuer Eigentümer schafft für sich genommen weder eine neue Laufzeit noch eine beliebige Mieterhöhungsbefugnis.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.