Gewerbemietrecht · Hamburg
Untermiete und Vertragswechsel
Ein neuer Nutzer ist nicht automatisch ein neuer Vertragspartner. Untervermietung, Vertragsübernahme und gesellschaftsrechtlicher Wechsel müssen auseinandergehalten werden. Klären Sie Zustimmung, Haftung und Laufzeit vor dem Einzug. Auch Sicherheiten und Umsatzsteuerklauseln können von einer Veränderung betroffen sein.
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- Erlaubnis zur Untervermietung von Gewerberäumen
Nach § 540 BGB darf der Mieter den Gebrauch grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einem Dritten…
- Vermieter verweigert die Untervermietung
Eine verweigerte Erlaubnis kann nach § 540 BGB unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Kündigungsrecht…
- Gewerblichen Untermietvertrag gestalten
Ein Untermietvertrag begründet ein eigenes Mietverhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter. Er kann dem…
- Teilflächen im Büro untervermieten
Bei einer Teiluntervermietung werden häufig Besprechungsräume, Küche, Empfang oder Flure gemeinsam genutzt. Die reine…
- Coworking, Arbeitsplatzmiete und Untermiete
Coworking-Verträge können Raumüberlassung mit Internet, Empfang und weiteren Leistungen verbinden. Welche Regeln…
- Nutzung durch eine Konzerngesellschaft
Eine rechtlich selbstständige Konzerngesellschaft ist nicht automatisch identisch mit dem im Mietvertrag genannten…
- Gewerbemietvertrag auf einen Nachfolger übertragen
Eine Vertragsübernahme ersetzt eine Partei des Mietvertrags durch eine andere. Sie ist von Untervermietung und bloßem…
- Betriebsverkauf mit gemieteten Geschäftsräumen
Beim Verkauf eines Betriebs ist der Standort oft ein wesentlicher Vermögenswert. Der Käufer erhält durch den Kauf von…
- Gesellschafterwechsel und Change-of-Control-Klausel
Bei einem Anteilsverkauf kann die Mietergesellschaft dieselbe juristische Person bleiben. Trotzdem können vertragliche…
- Gewerberäume vor Gründung einer GmbH mieten
Räume werden häufig benötigt, bevor eine Gesellschaft endgültig gegründet oder eingetragen ist. Wer in dieser Phase…
- Gesellschafterwechsel bei einer mietenden GbR
Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gewerberäume mietet, müssen Gesellschaft, Gesellschafter und Vertretung…
- Untermiete bei Ende des Hauptmietvertrags
Endet der Hauptmietvertrag, kann der Untermieter die Räume nicht allein wegen einer längeren eigenen Vereinbarung…
- Wer haftet für Schäden des Untermieters?
Der Hauptmieter bleibt gegenüber seinem Vermieter grundsätzlich in der Verantwortung für die vertragliche Nutzung. §…
- Kann eine Untermieterlaubnis widerrufen werden?
Eine erteilte Erlaubnis zur Untervermietung ist nicht automatisch jederzeit frei widerruflich. Maßgeblich sind ihr…
- Nutzerwechsel und Umsatzsteuerklausel
Ein neuer Nutzer kann nicht nur mietrechtliche, sondern auch umsatzsteuerliche Folgen haben. Bei einer steuerpflichtig…
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.