Zum Inhalt
Ein Fachportal der Kanzlei STEINWACHSHamburg · 040 4153 7117-0
GewerbemietrechtHAMBURG
Menü

Gewerbemietrecht · Hamburg

Gewerberäume vor Gründung einer GmbH mieten

Räume werden häufig benötigt, bevor eine Gesellschaft endgültig gegründet oder eingetragen ist. Wer in dieser Phase unterschreibt, sollte seine persönliche Haftung und die spätere Vertragsstellung genau klären. Der geplante Firmenname allein löst diese Fragen nicht.

Gründungsphase benennen

Vorgründungsgesellschaft, GmbH in Gründung und eingetragene GmbH sind nicht beliebig austauschbar. Welche Person oder Gesellschaft Vertragspartner wird und wer handelt, hängt von Zeitpunkt und Gestaltung ab. Eine ungenaue Unterschriftszeile kann später zu erheblichen Streitigkeiten führen.

Späteren Eintritt regeln

Soll zunächst eine Person mieten und später die GmbH übernehmen, muss die Übernahme einschließlich Entlassung des bisherigen Mieters geregelt werden. Eine bloße Zahlung durch die GmbH ersetzt diese Einigung nicht. Auch Kaution und persönliche Bürgschaft sollten gesondert behandelt werden.

Vor Unterzeichnung

Stimmen Sie Mietbeginn, Gründung und Registereintragung zeitlich ab. Prüfen Sie, was geschieht, wenn die Gründung scheitert oder sich verzögert. Ein Genehmigungs- oder Finanzierungsvorbehalt kann je nach Fall sinnvoll sein. Dafür braucht es klare Bedingungen und Fristen; die allgemeine Absicht, „über die GmbH zu mieten“, reicht nicht.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

Kanzlei STEINWACHS · Hamburg

Ihr Vertrag. Ihre nächste Entscheidung.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir besprechen Prüfungsumfang, Vorgehen und Kosten mit Ihnen.

Anfrage vorbereiten 040 4153 7117-0