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Gewerbemietrecht · Hamburg

Gesellschafterwechsel und Change-of-Control-Klausel

Bei einem Anteilsverkauf kann die Mietergesellschaft dieselbe juristische Person bleiben. Trotzdem können vertragliche Informations-, Zustimmungs- oder Sonderrechte bei einem Kontrollwechsel relevant sein. Der Gesellschaftsvertrag und der Mietvertrag verfolgen hier unterschiedliche Zwecke.

Klausel genau lesen

Prüfen Sie, welche Veränderungen erfasst werden: Mehrheitswechsel, mittelbare Beteiligungen oder jede Anteilsübertragung. Unklare Begriffe können Auslegungsbedarf auslösen. Auch die Folgen eines Verstoßes und die Wirksamkeit vorformulierter Bedingungen sind zu prüfen.

Sicherheiten mitdenken

Eine persönliche Bürgschaft des bisherigen Gesellschafters endet nicht automatisch mit dem Verkauf. Umgekehrt kann eine Patronatserklärung an die Konzernzugehörigkeit anknüpfen. Diese Sicherheiten sollten vor Vollzug in die Transaktionsplanung aufgenommen werden.

Praktische Vorbereitung

Stellen Sie geplante Beteiligungsänderung und relevante Vertragsklauseln zusammen. Holen Sie erforderliche Zustimmungen rechtzeitig ein und dokumentieren Sie Freigaben. Eine Zustimmung zu einem Gesellschafterwechsel ist nicht zwingend zugleich ein Verzicht auf andere Ansprüche. Bei umfangreichen Umstrukturierungen ist eine koordinierte gesellschafts- und mietrechtliche Prüfung sinnvoll.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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