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Gewerbemietrecht · Hamburg

Kaution beim Eigentümerwechsel

Bei Verkauf vermieteter Gewerberäume sind Mietvertrag und Sicherheit gemeinsam zu betrachten. § 566a BGB enthält besondere Regeln für den Eintritt des Erwerbers in Rechte und Pflichten aus einer geleisteten Sicherheit; über § 578 BGB ist die Vorschrift für Gewerberäume relevant.

Bestand dokumentieren

Halten Sie Höhe, Zahlungsdatum, Anlage und bisherige Verrechnungen fest. Fragen Sie nach einer nachvollziehbaren Bestätigung des Kautionsbestands. Eine interne Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer sollte nicht zu einer unklaren Position des Mieters führen.

Bürgschaften gesondert prüfen

Bei einer Bürgschaft sind Begünstigter, Übertragbarkeit und etwaige Änderungsanforderungen der Bank wichtig. Stellen Sie nicht vorschnell eine zweite Sicherheit, ohne die Freigabe oder Behandlung der bisherigen Urkunde zu klären. Sonst droht eine vorübergehende Doppelbelastung.

Rückzahlung nach Mietende

Wer im konkreten Fall zur Rückzahlung verpflichtet bleibt und welche zusätzlichen Haftungsregeln eingreifen, muss anhand des Eigentumsübergangs und der gesetzlichen Voraussetzungen beurteilt werden. Bewahren Sie daher auch ältere Nachweise auf. Eine neue Kontoverbindung des Vermieters ersetzt keine vollständige Dokumentation des Sicherungsverhältnisses.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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