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Gewerbemietrecht · Hamburg

Verzugszinsen bei gewerblicher Miete

Verzugszinsen setzen grundsätzlich eine fällige Forderung und Verzug voraus. Der Zinssatz hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls einer wirksamen Vereinbarung ab. Für Geschäfte ohne Verbraucherbeteiligung enthält § 288 BGB besondere Regeln.

Verzug nicht nur aus dem Kontostand ableiten

Prüfen Sie Fälligkeit, Zahlungseingang und mögliche Einwendungen. Eine Mahnung kann erforderlich sein; das Gesetz kennt aber Ausnahmen, etwa bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit. Ob eine Forderung berechtigt war, bleibt vorgelagert.

Basiszins und Zeitraum

Der gesetzliche Basiszinssatz kann sich ändern. Eine längere Zinsberechnung muss deshalb gegebenenfalls in Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Ein alter Zinssatz darf nicht ungeprüft fortgeschrieben werden. Auch Teilzahlungen reduzieren die Grundlage nur ab dem maßgeblichen Zeitpunkt und nach richtiger Zuordnung.

Forderung aufschlüsseln

Lassen Sie Hauptforderung, Zinsen, Pauschalen und weitere Kosten getrennt ausweisen. Nicht jede Inkasso- oder Mahngebühr ist automatisch in beliebiger Höhe geschuldet. Für eine belastbare Berechnung sind Mietkonto und genaue Daten erforderlich. Die hier angebotenen Mietrechner enthalten bewusst keine automatisch aktualisierte gesetzliche Verzugszinsberechnung.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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