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Gewerbemietrecht · Hamburg

Sinkender Index: Muss die Gewerbemiete sinken?

Eine Wertsicherung kann auch bei fallenden Preisen relevant werden. Ob und wie eine Mietsenkung eintritt, hängt von der vereinbarten Klausel ab. Eine Regel, die ausschließlich Erhöhungen zulässt, verdient zudem eine Prüfung am Preisklauselgesetz und gegebenenfalls am AGB-Recht.

Symmetrie und Mindestmiete

Prüfen Sie, ob die Klausel steigende und fallende Indexstände gleich behandelt. Eine Mindestmiete, ein Schwellenwert oder eine Beschränkung auf bestimmte Anpassungszeitpunkte kann die Rechnung verändern. Solche Bestandteile dürfen nicht isoliert als selbstverständlich wirksam angesehen werden.

Maßgebliche Werte bestimmen

Ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr führt nicht zwingend zu einer Senkung gegenüber der letzten vertraglichen Anpassung. Entscheidend ist der im Vertrag bestimmte Vergleich. Stellen Sie daher Ausgangsindex, aktuellen Index und zuletzt wirksam vereinbarte Miete nebeneinander.

Anspruch praktisch verfolgen

Wenn eine Senkung in Betracht kommt, übermitteln Sie eine nachvollziehbare Berechnung und verweisen Sie auf die Klausel. Prüfen Sie, ob die Änderung automatisch wirkt oder eine Erklärung verlangt wird. Verrechnen Sie vermeintliche Überzahlungen nicht ungeprüft mit laufenden Beträgen. Aufrechnungsbeschränkungen und das Risiko eines Mietrückstands können eine andere Vorgehensweise erforderlich machen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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