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Gewerbemietrecht · Hamburg

Mietfreie Zeit und Ausbauphase vereinbaren

Eine mietfreie Anfangszeit kann den Start eines Betriebs erleichtern. Sie sollte jedoch genau bezeichnen, welche Zahlungen entfallen und wann die Befreiung beginnt. Nebenkosten, Umsatzsteuer und Nutzungsentgelte können trotz erlassener Grundmiete relevant bleiben.

Zeitraum und Voraussetzungen

Regeln Sie feste Daten oder einen eindeutig bestimmbaren Beginn. Ist die Befreiung an eine rechtzeitige Eröffnung gekoppelt, muss die Verantwortung für Verzögerungen geklärt sein. Eine verspätete Übergabe darf nicht unbemerkt einen großen Teil des Ausbauvorteils aufzehren. Halten Sie auch fest, ob Zugang zum Ausbau bereits vor dem eigentlichen Mietbeginn erlaubt ist.

Rückforderungsklauseln prüfen

Manche Verträge verlangen einen gewährten Vorteil zurück, wenn das Mietverhältnis vorzeitig endet. Umfang, Anlass und Wirksamkeit einer solchen Rückforderung sind gesondert zu prüfen. Die Bezeichnung als „Incentive“ macht die Zahlung nicht automatisch unverbindlich oder endgültig erlassen.

Angebote vergleichbar machen

Verteilen Sie die tatsächlich zu zahlende Grundmiete auf die gesamte betrachtete Laufzeit. Drei freie Monate bei 36 Monaten Laufzeit wirken anders als bei zehn Jahren. Unser Effektivmietrechner berücksichtigt mietfreie Monate und Einmalkosten; wiederkehrende Nebenkosten werden dort getrennt behandelt und müssen für den vollständigen Vergleich ergänzt werden.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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