Zum Inhalt
Ein Fachportal der Kanzlei STEINWACHSHamburg · 040 4153 7117-0
GewerbemietrechtHAMBURG
Menü

Gewerbemietrecht · Hamburg

Indexpunkte und Prozentänderung unterscheiden

Steigt ein Index von 120 auf 126, beträgt die Veränderung sechs Indexpunkte, aber fünf Prozent. Diese Unterscheidung ist bei Schwellenklauseln entscheidend. Eine Mieterhöhung um sechs Prozent wäre bei einer rein proportionalen Anpassung in diesem Beispiel rechnerisch falsch.

Der richtige Rechenweg

Für eine Prozentänderung wird der neue Index durch den alten geteilt, eins abgezogen und das Ergebnis mit 100 multipliziert. Die Differenz der beiden Indexzahlen liefert dagegen nur Indexpunkte. Welche Größe der Vertrag verwendet, muss aus seinem Wortlaut ermittelt werden. Eine wirtschaftlich ähnliche Bezeichnung ist kein Grund, beide Verfahren gleichzusetzen.

Beispiel für die Miete

Bei 2.000 Euro Ausgangsmiete und einer vollständigen proportionalen Anpassung von Index 120 auf 126 ergäben sich 2.100 Euro. Dieses Beispiel setzt voraus, dass genau diese Ausgangsmiete und diese Indexstände vertraglich maßgeblich sind. Eine zwischenzeitliche Staffel oder frühere Anpassung kann einen anderen Ausgangspunkt erfordern.

Fehler vermeiden

Schreiben Sie Indexreihe, Basisjahr und Monate in die Berechnung. Prüfen Sie anschließend gesondert, ob der vereinbarte Schwellenwert erreicht und eine Erklärung erforderlich ist. Unser Indexrechner zeigt Prozentänderung und Indexpunktdifferenz nebeneinander, damit sich diese häufige Verwechslung unmittelbar erkennen lässt.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

Kanzlei STEINWACHS · Hamburg

Ihr Vertrag. Ihre nächste Entscheidung.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir besprechen Prüfungsumfang, Vorgehen und Kosten mit Ihnen.

Anfrage vorbereiten 040 4153 7117-0