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Gewerbemietrecht · Hamburg

Verlängerungsoption rechtzeitig ausüben

Eine Option kann dem Mieter das Recht geben, die Laufzeit einseitig zu verlängern. Sie ist wertvoll, wenn der Standort erhalten bleiben soll. Ob die Verlängerung wirksam eintritt, hängt jedoch von Voraussetzungen, Frist, Form und Zugang der Erklärung ab.

Optionsklausel vollständig lesen

Prüfen Sie, wie oft und um welchen Zeitraum verlängert werden kann. Manche Klauseln knüpfen das Recht an persönliche Voraussetzungen oder bestimmte Vertragszustände. Auch die Miethöhe in der Optionszeit muss geklärt sein: Gilt die bisherige Miete, eine Indexierung oder ein noch zu bestimmender Betrag? Eine unklare Preisregel kann erhebliche Folgefragen auslösen.

Erklärung eindeutig abgeben

Eine unverbindliche Anfrage nach weiteren Mietjahren ist nicht notwendigerweise eine Optionsausübung. Der Wille zur verbindlichen Verlängerung sollte klar erkennbar sein. Dokumentieren Sie den Zugang beim zuständigen Vermieter oder wirksam bevollmächtigten Vertreter. Eine Antwort ist bei einem echten einseitigen Optionsrecht nicht stets erforderlich; Empfangsbestätigung und Einigung über Nebenpunkte bleiben praktisch hilfreich.

Vorlauf nutzen

Entscheiden Sie früh genug, ob Fläche und Kosten zum Geschäftsplan passen. Legen Sie Nachträge und frühere Optionsausübungen daneben, damit nicht versehentlich ein bereits verbrauchtes Recht geltend gemacht wird. Die wirtschaftliche Planung sollte die gesamte zusätzliche Bindung umfassen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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