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Gewerbemietrecht · Hamburg

Umbau, Instandhaltung und Rückgabe

Ausbau und Rückgabe gehören bereits bei Vertragsabschluss zusammen. Wer Einrichtungen erlaubt, übernimmt nicht automatisch sämtliche Kosten oder verzichtet auf Rückbau. Die Beiträge führen von Zustimmung und Instandhaltung bis zu Übergabe, Nutzungsentschädigung und den kurzen Fristen des § 548 BGB.

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Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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