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Gewerbemietrecht · Hamburg

Mietforderung richtig mahnen

Eine Mahnung fordert die Erfüllung einer fälligen Verpflichtung und kann für den Verzug relevant sein. Sie sollte Forderung, Zeitraum und Zahlungsziel klar benennen. Ein scharfer Ton ersetzt keine richtige Berechnung.

Forderungsgrundlage prüfen

Gleichen Sie Mietkonto, Vertragsänderungen und eingegangene Zahlungen ab. Trennen Sie laufende Miete, Nebenkostennachforderung und Schadenersatz. Für jede Position können andere Fälligkeitsvoraussetzungen gelten. Eine unberechtigte Gesamtforderung wird durch wiederholte Mahnungen nicht richtig.

Verzug und Kündigung

§ 286 BGB enthält Regeln zum Verzug und Fälle, in denen eine Mahnung entbehrlich sein kann. Eine Mahnung ist jedoch nicht mit einer Abmahnung vor Kündigung gleichzusetzen. Bei erheblichen Rückständen sollte gesondert geprüft werden, ob die Voraussetzungen des § 543 BGB vorliegen.

Inhalt dokumentieren

Nennen Sie die betroffenen Monate, bereits berücksichtigte Zahlungen und die Bankverbindung. Bewahren Sie Schreiben und Zugangsnachweis auf. Mieter sollten konkrete Fehler zeitnah mitteilen und unstreitige Beträge nicht weiter anwachsen lassen. Eine sachliche, nachvollziehbare Aufstellung erleichtert häufig eine Lösung vor gerichtlichen Schritten.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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