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Gewerbemietrecht · Hamburg

Patronatserklärung und Konzernsicherheit

Eine Patronatserklärung kann sehr unterschiedliche Verpflichtungen enthalten. Manche Erklärungen beschreiben lediglich Unterstützung, andere begründen eine rechtlich verbindliche Einstandspflicht. Die Überschrift allein erlaubt keine verlässliche Einschätzung der Sicherheit.

Inhalt und Adressat bestimmen

Prüfen Sie, ob die Erklärung gegenüber dem Vermieter oder nur gegenüber der Mietergesellschaft abgegeben wird. Wird eine ausreichende finanzielle Ausstattung versprochen oder lediglich eine gegenwärtige Beteiligung mitgeteilt? Laufzeit, Widerruf und Folgen einer Anteilsveräußerung sind wesentlich.

Nicht mit Bürgschaft gleichsetzen

Eine Patronatserklärung kann anderen Regeln folgen als eine Bürgschaft. Ihre praktische Werthaltigkeit hängt auch von der Bonität des Erklärenden ab. Eine wohlklingende Konzernbezeichnung ersetzt weder eine klare Verpflichtung noch eine wirtschaftliche Prüfung.

Vertraglich abstimmen

Wenn der Mietvertrag eine bestimmte Sicherheit verlangt, muss die angebotene Erklärung diesen Zweck tatsächlich erfüllen. Halten Sie fest, wann sie vorliegen muss und was bei Wegfall geschieht. Für den Erklärenden ist umgekehrt wichtig, keine unbeabsichtigte unbegrenzte Haftung zu übernehmen. Mietvertrag, Erklärung und gesellschaftsrechtliche Befugnisse sollten deshalb gemeinsam geprüft werden.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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