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Gewerbemietrecht · Hamburg

Barkaution im Gewerbemietvertrag absichern

Bei einer Barkaution wird Geld zur Sicherung mietvertraglicher Ansprüche geleistet. Für Gewerberäume sollten Anlage, Trennung vom Vermögen des Vermieters, Verzinsung und Rückzahlung ausdrücklich geregelt werden. Die Wohnraumvorschriften lassen sich nicht vollständig und automatisch übertragen.

Zahlung und Zuordnung

Leisten Sie an den vertraglich bestimmten Empfänger und benennen Sie den Sicherungszweck. Bewahren Sie Zahlungsnachweis und Kautionsvereinbarung zusammen auf. Bei Verwaltungskonten sollte erkennbar sein, für welches Mietverhältnis das Geld gehalten wird und wer zur Verfügung berechtigt ist.

Insolvenzrisiko bedenken

Eine bloße Überweisung auf ein allgemeines Geschäftskonto kann zusätzliche Risiken schaffen. Klären Sie deshalb die vereinbarte insolvenzfeste Behandlung und lassen Sie sich die Anlage nachvollziehbar bestätigen. Welche konkrete Gestaltung geeignet ist, hängt von Sicherungsmodell und rechtlicher Ausgestaltung ab.

Veränderungen dokumentieren

Bei Eigentümerwechsel, Nachschuss oder Teilfreigabe sollte der Bestand fortgeschrieben werden. Verrechnungen mit Forderungen müssen nachvollziehbar sein. Eine Kaution ist kein pauschaler Topf für beliebige Objektkosten. Ob ein Zugriff während der Mietzeit zulässig ist, richtet sich nach Sicherungsabrede und den konkret geltend gemachten Ansprüchen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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