Zum Inhalt
Ein Fachportal der Kanzlei STEINWACHSHamburg · 040 4153 7117-0
GewerbemietrechtHAMBURG
Menü

Gewerbemietrecht · Hamburg

Übergabeprotokoll für Gewerberäume

Ein Übergabeprotokoll dokumentiert Zustand, Schlüssel und offene Punkte. Es kann aber auch Erklärungen mit rechtlicher Wirkung enthalten. Lesen Sie deshalb nicht nur die Mängelliste, sondern auch Sätze zu Vollständigkeit, Erledigung und Anerkennung von Pflichten.

Zustand nachvollziehbar beschreiben

Gehen Sie Raum für Raum vor. Notieren Sie vorhandene Schäden, technische Auffälligkeiten und fehlende Unterlagen. Fotos sollten nummeriert und den Räumen zugeordnet sein. Zählerstände benötigen Datum und Gerätekennung. Bei Schlüsseln sind Anzahl und Schließbereich relevant.

Offene Punkte nicht verdecken

Wenn eine Anlage nicht geprüft werden konnte, sollte dies ausdrücklich im Protokoll stehen. Eine pauschale Bestätigung „mangelfrei“ passt nicht zu offenen technischen Fragen. Bei Annahme bekannter Mängel sind Vorbehalte im Hinblick auf § 536b BGB wichtig.

Unterschriften und Kopien

Prüfen Sie, wer für die jeweilige Partei unterschreibt. Beide Seiten sollten dieselbe vollständige Fassung einschließlich Fotos erhalten. Nachträgliche Ergänzungen gehören in eine abgestimmte Dokumentation. Bei Uneinigkeit können abweichende Feststellungen festgehalten werden; eine erzwungene Einigung über die rechtliche Verantwortung ist für die bloße Zustandserfassung nicht erforderlich.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

Kanzlei STEINWACHS · Hamburg

Ihr Vertrag. Ihre nächste Entscheidung.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir besprechen Prüfungsumfang, Vorgehen und Kosten mit Ihnen.

Anfrage vorbereiten 040 4153 7117-0