Zum Inhalt
Ein Fachportal der Kanzlei STEINWACHSHamburg · 040 4153 7117-0
GewerbemietrechtHAMBURG
Menü

Gewerbemietrecht · Hamburg

Wer trägt die Kosten des Mieterausbaus?

Ausbaukosten können beim Vermieter, beim Mieter oder nach einer vereinbarten Aufteilung liegen. Entscheidend sind Baubeschreibung, Übergabestandard und Kostenregelung. Die spätere Nutzung eines Einbaus beantwortet für sich allein noch nicht, wer ihn bezahlen muss.

Schnittstellen klar festlegen

Trennen Sie Grundausstattung des Gebäudes von betriebsspezifischen Einbauten. Wer stellt den Elektroanschluss her, wer die Unterverteilung? Wer liefert Sanitäranschlüsse, wer die Küchentechnik? Unklare Schnittstellen führen häufig zu Zusatzaufträgen und Verzögerungen.

Zuschüsse und Nachweise

Ein Ausbauzuschuss sollte Höhe, Fälligkeit und erforderliche Rechnungen benennen. Prüfen Sie, ob Umsatzsteuer enthalten ist und ob eine Rückforderung bei vorzeitigem Vertragsende vorgesehen wird. Eine mündliche Zusage eines Maklers ist nicht automatisch eine bindende Zahlungsverpflichtung des Vermieters.

Wirtschaftliches Beispiel

Ein hoher eigener Ausbau kann bei kurzer gesicherter Laufzeit riskanter sein als eine etwas höhere Miete in fertigen Räumen. Rechnen Sie mit der vertraglich gesicherten Nutzungsdauer, nicht mit einer unverbindlich erwarteten Verlängerung. Halten Sie Zusatzkosten, Nachträge und Freigaben laufend fest. So lässt sich später nachvollziehen, welche Partei welche Leistung bestellt hat.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

Kanzlei STEINWACHS · Hamburg

Ihr Vertrag. Ihre nächste Entscheidung.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir besprechen Prüfungsumfang, Vorgehen und Kosten mit Ihnen.

Anfrage vorbereiten 040 4153 7117-0