Gewerbemietrecht · Hamburg
Nebenkosten nach Auszug aus Gewerberäumen
Mit der Rückgabe der Räume ist die letzte Nebenkostenabrechnung häufig noch nicht möglich. Laufende Abrechnungsperioden und ausstehende Rechnungen können eine spätere Abwicklung erforderlich machen. Daraus folgt aber kein unbegrenztes Recht, sämtliche Sicherheiten ohne Begründung zu behalten.
Nutzungszeitraum dokumentieren
Halten Sie Rückgabetag, Zählerstände und übernommene Versorgung fest. Prüfen Sie, ob Kosten zeitanteilig, nach Verbrauch oder nach einer besonderen Vereinbarung aufzuteilen sind. Ein pauschaler Tagesanteil passt nicht für jede Kostenart.
Aufhebungsvertrag und Erledigungsklausel
Wird vorzeitig aufgehoben, sollte die spätere Abrechnung ausdrücklich behandelt werden. Eine umfassende Erledigung kann Nachforderungen oder Guthaben beeinflussen. Benennen Sie daher, welche Zeiträume und Positionen offen bleiben und wohin die Abrechnung geschickt werden soll.
Kaution und Abrechnung verbinden
Ein möglicher Einbehalt sollte sich am konkret noch zu sichernden Anspruch orientieren. Ob eine Teilfreigabe verlangt werden kann, hängt von Sicherungsvereinbarung und verbleibenden Forderungen ab. Prüfen Sie nach Zugang der Schlussabrechnung nicht nur den Saldo, sondern auch, ob zurückbehaltene Kaution und Zahlungen korrekt verrechnet wurden.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.