Gewerbemietrecht · Hamburg
Schwellenwerte in Wertsicherungsklauseln
Eine Indexklausel kann eine Anpassung erst erlauben, wenn die Preisentwicklung einen bestimmten Schwellenwert erreicht. Die Schwelle beantwortet dann, ob angepasst werden darf. Sie sagt noch nicht zwingend, in welcher Höhe die Miete verändert wird.
Auslöser und Umfang auseinanderhalten
„Bei einer Veränderung um mehr als zehn Prozent“ unterscheidet sich von „ab zehn Prozent“. Ebenso ist zu prüfen, ob nach Überschreiten die volle Änderung oder nur der überschießende Teil berücksichtigt wird. Maßgeblich sind Wortlaut und Auslegung der konkreten Klausel. Ein Rechner kann diese Entscheidung nicht aus einem Prozentfeld ableiten.
Bezugspunkt dokumentieren
Oft ist die letzte Anpassung oder ein vereinbarter Ausgangsmonat relevant. Wer bei jeder Rechnung unbemerkt einen anderen Bezugswert verwendet, kann den Schwellenwert zu früh oder zu spät erreichen. Bewahren Sie daher vorherige Anpassungsschreiben und Berechnungen auf.
Beispiel
Der Index steigt von 100 auf 109 und später auf 111. Bei einer Schwelle von mehr als zehn Prozent ist die erste Änderung noch nicht ausreichend, die zweite kann den Auslöser erfüllen. Ob daraus eine Erhöhung um elf Prozent, einen Teilbetrag oder erst nach Erklärung folgt, hängt vom weiteren Klauselinhalt ab. Auch eine mögliche Absenkung sollte mitgeprüft werden.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.