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Gewerbemietrecht · Hamburg

Gewerbemietvertrag auf einen Nachfolger übertragen

Eine Vertragsübernahme ersetzt eine Partei des Mietvertrags durch eine andere. Sie ist von Untervermietung und bloßem Betriebsverkauf zu unterscheiden. Regelmäßig müssen die hierfür erforderlichen Zustimmungen und Vereinbarungen sämtlicher betroffener Parteien vorliegen.

Alt- und Neupflichten zuordnen

Bestimmen Sie einen eindeutigen Übergangstermin. Regeln Sie offene Mieten, Nebenkosten, Schäden und bereits entstandene Ansprüche. Wichtig ist, ob der bisherige Mieter vollständig entlassen wird oder für einzelne Positionen weiter haftet.

Sicherheiten und Optionen

Eine Kaution geht nicht in jedem Modell automatisch in derselben Weise weiter. Bürgschaften können an bestimmte Personen oder Forderungen gebunden sein. Auch Optionsrechte und persönliche Sonderrechte sollten ausdrücklich behandelt werden. Der neue Mieter sollte sämtliche Nachträge und Anlagen erhalten.

Praktischer Ablauf

Stimmen Sie Übernahmevereinbarung, Kaufvertrag über den Betrieb und tatsächliche Übergabe aufeinander ab. Zahlungen für Inventar sollten nicht fällig werden, bevor wesentliche Bedingungen geklärt sind. Eine bloße Mitteilung „ab jetzt zahlt der Nachfolger“ schafft keine sichere Entlassung des bisherigen Mieters. Die rechtliche Wirkung muss ausdrücklich und nachvollziehbar vereinbart werden.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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