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Gewerbemietrecht · Hamburg

Nutzung durch eine Konzerngesellschaft

Eine rechtlich selbstständige Konzerngesellschaft ist nicht automatisch identisch mit dem im Mietvertrag genannten Mieter. Wenn sie Räume nutzt, kann eine erlaubnispflichtige Gebrauchsüberlassung vorliegen. Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ersetzt keine Prüfung des Vertrags.

Vertragsklausel und tatsächliche Nutzung

Manche Verträge erlauben ausdrücklich die Nutzung durch verbundene Unternehmen. Prüfen Sie Definition, Informationspflichten und Grenzen. Es macht einen Unterschied, ob einzelne Mitarbeiter mitarbeiten oder eine andere Gesellschaft den Standort vollständig betreibt.

Haftung und Sicherheiten

Der ursprüngliche Mieter bleibt regelmäßig Vertragspartner, solange keine Übernahme vereinbart wurde. Eine Konzernumstrukturierung kann außerdem Bürgschaften, Patronatserklärungen oder Umsatzsteuerklauseln berühren. Diese Folgen sollten vor Umsetzung erfasst werden.

Dokumentation

Benennen Sie nutzende Gesellschaft, Tätigkeit, Umfang und Dauer gegenüber dem Vermieter, soweit erforderlich. Soll die neue Gesellschaft vollständig eintreten, braucht es eine klare Vertragsübernahme mit Regelung der Altverbindlichkeiten. Interne Kostenumlagen oder ein geänderter Briefkopf bewirken diese Übernahme nicht automatisch. Halten Sie deshalb die gesellschaftsrechtliche Maßnahme und die mietrechtliche Abwicklung getrennt nachvollziehbar fest.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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