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Mieterhöhungsschreiben im Gewerbe prüfen

Ein Anpassungsschreiben sollte seine vertragliche Grundlage und den Rechenweg erkennen lassen. Für die Prüfung reicht der neue Monatsbetrag allein nicht aus. Wichtig sind Bezugsdaten, bisherige Anpassungen und der behauptete Beginn der Zahlungspflicht.

Vier Fragen an das Schreiben

Welche Klausel wird angewendet? Welche Ausgangsmiete und Indexwerte oder Staffeln werden verwendet? Ist eine vertragliche Schwelle erreicht? Ab welchem Zeitpunkt soll die Änderung wirken? Fehlende Angaben sollten konkret angefordert werden. Prüfen Sie außerdem, ob die Erklärung von einer berechtigten Person stammt.

Rückwirkende Forderungen

Ob eine Anpassung für zurückliegende Monate verlangt werden kann, hängt unter anderem vom Klauselmechanismus ab. Eine automatisch wirkende Regel unterscheidet sich von einem erst durch Erklärung auszulösenden Anpassungsrecht. Verjährung, Verwirkung und bisheriges Verhalten können weitere Fragen aufwerfen. Eine pauschale Aussage, rückwirkende Erhöhungen seien immer zulässig oder stets ausgeschlossen, wäre unzutreffend.

Sachlich reagieren

Trennen Sie Rechenfehler von rechtlichen Einwendungen. Legen Sie eine eigene Vergleichsrechnung bei und sichern Sie den Zugang Ihrer Antwort. Bei größeren streitigen Rückständen sollte auch das Kündigungsrisiko berücksichtigt werden. Unstreitige laufende Beträge und bestrittene Mehrforderungen gehören in der Übersicht in getrennte Spalten.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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