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Gewerbemietrecht · Hamburg

Gewerbemiete ohne Anpassungsklausel erhöhen

Eine höhere Marktmiete erlaubt bei einem laufenden Gewerbemietvertrag nicht automatisch eine einseitige Erhöhung. Ausgangspunkt ist die vereinbarte Miete. Anders als bei Wohnraum lässt sich das bekannte Vergleichsmietensystem nicht einfach auf Geschäftsräume übertragen.

Vertragliche Grundlage suchen

Prüfen Sie Index-, Staffel-, Umsatz- und andere Anpassungsklauseln einschließlich Nachträgen. Fehlt eine entsprechende Grundlage, kommt eine einvernehmliche Änderung in Betracht. Eine Rechnung mit erhöhtem Betrag ersetzt die dafür erforderliche Vereinbarung nicht. Besondere gesetzliche Konstellationen sind gesondert zu bewerten.

Verhandlung und Kündigung auseinanderhalten

Bei einem unbefristeten Vertrag kann die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung wirtschaftlichen Verhandlungsdruck erzeugen. Ob und zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden kann, hängt aber von Vertrag und gesetzlichen Regeln ab. Eine Änderungskündigung darf nicht mit einem automatischen Anspruch auf eine bestimmte neue Miete verwechselt werden.

Reaktion auf ein Erhöhungsschreiben

Bitten Sie um Benennung der Rechtsgrundlage und nachvollziehbare Berechnung. Prüfen Sie, ob das Schreiben ein Angebot, eine Erklärung nach einer Klausel oder eine Kündigung enthält. Diese Unterscheidung bestimmt, wie und wie schnell reagiert werden sollte. Fortgesetzte Zahlungen können je nach Umständen Auslegungsfragen über eine Zustimmung aufwerfen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

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