Zum Inhalt
Ein Fachportal der Kanzlei STEINWACHSHamburg · 040 4153 7117-0
GewerbemietrechtHAMBURG
Menü

Gewerbemietrecht · Hamburg

Indexbasis und Umbasierung richtig behandeln

Das Statistische Bundesamt stellt Verbraucherpreisindizes in Abständen auf ein neues Basisjahr um. Dadurch ändern sich Indexzahlen, ohne dass allein darin eine entsprechende reale Preisänderung liegt. Für eine Mietanpassung dürfen daher nicht beliebig Werte unterschiedlicher Basen kombiniert werden.

Einheitliche Reihe verwenden

Suchen Sie beide Vergleichsmonate in einer zusammengehörigen veröffentlichten Reihe. Bei älteren Verträgen können außerdem veraltete Haushaltsindizes oder spezielle Umrechnungsfragen auftreten. Dafür bieten die Hinweise des Statistischen Bundesamts eine fachliche Grundlage. Die vertragliche Auslegung, welcher Ersatzindex gilt, bleibt eine gesonderte Frage.

Prozentklausel oder Punkteklausel?

Prozentuale Veränderungen lassen sich bei konsistenter Reihe anders handhaben als historisch vereinbarte Schwellen in Indexpunkten. Eine Umbasierung kann bei einer Punkteklausel besondere Aufmerksamkeit verlangen. Überschreiben Sie den alten Schwellenwert deshalb nicht einfach durch eine vermeintlich passende neue Zahl.

Dokumentationsvorschlag

Speichern Sie die verwendete amtliche Tabelle mit Abrufdatum, Indexbezeichnung und Basisjahr. Halten Sie die bisherigen Anpassungen daneben fest. So können beide Vertragsparteien erkennen, ob der Unterschied aus einer echten Preisentwicklung, einem geänderten Bezugspunkt oder einer fehlerhaften Mischung von Reihen stammt. Unser Rechner erwartet bereits vergleichbare manuell eingegebene Indexstände.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand der Einordnung: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und der konkrete Sachverhalt.

Kanzlei STEINWACHS · Hamburg

Ihr Vertrag. Ihre nächste Entscheidung.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir besprechen Prüfungsumfang, Vorgehen und Kosten mit Ihnen.

Anfrage vorbereiten 040 4153 7117-0